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Ein rotes Plakat mit weißem Text besagt 'Kinderschutzkonzept am Schulstandort' und 'zum Schutz von Kindern und Jugendlichen'.

Kinderschutz an der VS Haid

Die Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen und anderes schulisches Personal sicher und vor Gewalt geschützt zusammenarbeiten und sich entwickeln können. Die Verantwortung tragen alle am Schulleben beteiligten Personen gemeinsam. Die Grundsätze dafür sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie in der Schulordnung 2024 (BGBl. II Nr. 126/2024 vom 21. Mai 2024) geregelt. Letztere sieht vor, dass alle Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzkonzept) erstellen müssen.

Zielsetzungen unseres Kinderschutzkonzepts

  • Die Gewaltrisiken für Kinder und Jugendliche sowie alle am Schulleben beteiligten Personen werden minimiert.

  • Das schulische Personal wird geschützt.

  • Klare Regeln für das Verhalten gegenüber und von Kindern und Jugendlichen sind vereinbart.

  • Die Vorgangsweise und Verantwortlichkeiten im Fall einer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sind bekannt.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verantwortungspositionen können nachweisen, dass erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzt wurden.

  • Der Schulstandort wird als Institution wahrgenommen, die den Schutz vor Gewalt aller am Schulleben beteiligten Personen ernst nimmt.

Das Kinderschutzteam

Aktuelle Zusammensetzung

besteht aus drei Lehrerinnen, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind und besondere Qualifikationen bzw. Erfahrungen für diese Aufgaben mitbringen.


Sarah Zuberi ist Volksschullehrerin und Sonderpädagogin mit mehrjähriger Erfahrung am Schulstandort Haid. Sie ist auch Vertrauenslehrerin für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der sozial-emotionalen Entwicklung.

Carina Hopp ist Sonderpädagogin und ausgebildete Beratungslehrerin.

Janine Tablas ist Volksschullehrerin, hat in der Sozialpädagogischen Familienhilfe gearbeitet und verfügt auch über berufliche Erfahrungen im Kontext Flucht und Migration.

Eine geschlechterparitätische Besetzung war derzeit nicht zu realisieren. Dies ist nicht ideal, wird aber ein wenig dadurch aufgewogen als die Schulleitung, die in Kinderschutz-Fragen ebenfalls eine wichtige Rolle hat, männlich besetzt ist.

Die Aufgaben des Kinderschutzteams

  • Förderung des Bewusstseins für den Schutz von Kindern und Jugendlichen als zentraler Bestandteil der schulischen Arbeit

  • Allgemeine Informationstätigkeiten sowie informelle Gespräche zum Thema Kinderschutz und zum schulischen Kinderschutzkonzept

  • Mitwirkung bei der Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzepts

  • Tätigkeit als vertrauenswürdige Ansprechpersonen für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft bei unklaren Situationen im Zusammenhang mit möglicher Kindeswohlgefährdung (vgl. § 12 Schulordnung 2024)

  • Vorabklärung bei konkreten Wahrnehmungen oder Unsicherheiten im schulischen Umfeld

  • Entgegennahme von Meldungen bei Verdachts- oder Anlassfällen sowie strukturierte Dokumentation zur weiteren Fallbearbeitung

  • Vernetzung mit Kinderschutz- und Gewaltschutzeinrichtungen zur Unterstützung der schulischen Maßnahmen

  • Regelmäßige Teilnahme an themenspezifischen Fort- und Weiterbildungen zur fachlichen Qualifizierung